HINWEIS: Lieferzeiten vor Weihnachten!
Bestellungen bis inkl. 18.12.2024 liefern wir noch vor Weihnachten aus (ev. Verzögerungen bei Versanddienstleistern liegen nicht in unserer Zuständigkeit).

Wertkarte registrieren

Mit 01.01.2019 gilt die gesetzliche Registrierungspflicht für Wertkarten. Im Zuge der neuen Registrierungspflicht weisen wir darauf hin, dass Aufladungen für noch nicht registrierte Wertkarten-Rufnummern seit dem 01.09.2019 nicht mehr möglich sind. Die Registrierung deiner Wertkarte kannst du schnell und unkompliziert bei vielen Stellen vornehmen:

  • In jedem MediaMarkt
  • In ausgewählten Trafiken
  • Gleich hier online mittels Online Banking Account, Handysignatur oder Foto-Ident-Verfahren
  • Überall, wo du dieses Zeichen siehst:

Wichtiger Hinweis

Bitte halte für die Registrierung – unabhängig davon, wo du die Registrierung durchführst – einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein), deine Georg-Rufnummer und deinen PUK-Code, der sich auf deinem SIM-Kartenträger befindet, bereit!

TIPP: Solltest du deinen PUK-Code nicht griffbereit haben, kannst du kostenlos einen zeitlich begrenzten Code anfordern. Sende hierfür einfach eine SMS mit „ppreg“ an 840620.
 

So einfach registrierst du deine Wertkarte


Ab wann ist die Registrierung verpflichtend?

Wenn du deine Georg Wertkarte ab dem 01.01.2019 aktivieren möchtest, dann musst du vorab eine Registrierung vornehmen. Erst nach der Registrierung kannst du deine Georg Wertkarte verwenden.

Eine Aufladung deiner Georg Wertkarte ist seit dem 01.09.2019 ohne vorheriger Registrierung nicht mehr möglich. Ein noch vorhandenes Guthaben kann noch bis zum Ende der Gültigkeit deiner Georg Wertkarte genutzt werden.

Warum ist die Registrierung erforderlich?

Mit 01.01.2019 sind alle Betreiber von Kommunikationsnetzen nach dem Telekommunikationsgesetz* verpflichtet, bei neu erworbenen Wertkarten-SIM-Karten vor Aktivierung bzw. Freischaltung zur Identifizierung der Teilnehmer bestimmte Stammdaten** zu erheben.

*) § 97 Absatz 1a in Verbindung mit § 109 Absatz 3 Ziffer 22 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003
**) § 92 Absatz 3 Ziffer 3 lit. a, b und g TKG 2003t